Ticketanfrage für Auswärtsspiel bei Jahn Regensburg geöffnet

Zum Auswärtsspiel des FC Schalke 04 bei Jahn Regensburg am Samstag, den 21. August, können erneut Fans der Königsblauen anreisen - für die Partie in der Oberpfalz sind Gästefans zugelassen. Ab sofort ist eine Ticketanfrage möglich.

Jahn Regensburg

Sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder können sich ab sofort auf store.schalke04.de mit ihren bekannten Zugangsdaten einloggen, um eine Anfrage für Stehplatzkarten zum Preis von 16,50 Euro oder Sitzplatzkarten zum Preis von 36,30 Euro zu stellen. Der Anfragezeitpunkt innerhalb der Bestellfrist ist unerheblich, da die Verteilung der Karten erst nach Ablauf der Deadline erfolgt.

Während des Sonderspielbetriebs mit reduzierter Zuschauerzahl erfolgt die Zuteilung per Losverfahren und nicht auf Basis des Punktesystems, es werden auch keine neuen Anfragepunkte während dieser Zeit verteilt. Erst bei Vollauslastung der Stadien werden die Tickets wieder auf Grundlage des Punkterankings vergeben. Ein geringer Teil des Kartenkontingents wird dabei für Schalker reserviert, die schon in den vergangenen Jahren als Allesfahrer unterwegs waren. Rollstuhlfahrer können Tickets für dieses Auswärtsspiel per Mail an auswaertskarten@schalke04.de anfragen.

Die Ticketanfrage ist bis Montag (16.8.) um 9.04 Uhr geöffnet. Bis zu diesem Termin kann die Anfrage jederzeit geändert oder storniert werden.

Wichtig: Wer eine Eintrittskarte zugeteilt bekommt, kann sie entweder bis Freitag (20.8.), 12 Uhr, im ServiceCenter auf dem Schalker Vereinsgelände abholen oder alternativ am Spieltag am Stadion von Jahn Regensburg persönlich in Empfang nehmen. Ein Versand ist aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.

Jahn Regensburg hat für den Einlass folgende Auflagen festgelegt, die es zu beachten gilt:

Jedes Ticket wird entsprechend der aktuell gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 personalisiert sein.

Zudem ist vor Zutritt zum Stadion für alle Personen ab sechs Jahren neben einem amtlichen Dokument zur Identifikation („Identitätsnachweis“) einer der folgenden Nachweise im Rahmen der 3G-Regelung vorzubringen:
• ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 („Testnachweis“), der nicht älter als 24 Stunden ist (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest; KEIN Selbsttest)
• der Besitz eines vollständigen Impfnachweises („geimpfte Personen“)
• der Besitz eines Genesenenimpfnachweises („genesene Personen (> 6 Monate) mit einer Impfung“)
• der Besitz eines Genesennachweises („genesene Personen (> 28 Tage / < 6 Monate)“)