Tausend-Freunde-Mauer

Wichtige Informationen

Überhöhte Weiterverkäufe verstoßen somit nicht nur gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, Kapitel 6), sondern auch gegen die Grundsätze des Kumpel- und Malocherclubs.

Verkäufe, bei denen ein höherer als vom Veranstalter vorgegebener Verkaufspreis erzielt wird, werden mit einer Abmahnung inklusive Vertragsstrafe von bis zu 2.500 Euro geahndet. Dies gilt sowohl für Tages- als auch für Dauerkarten. Dauerkarten-Abonnements werden zudem im Falle eines überhöhten Weiterverkaufs gekündigt. Die Vertragsstrafen kommen vollständig Schalke hilft! zugute.

Darüber hinaus fordert der FC Schalke 04 die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, sofern der Übeltäter weiterhin Eintrittskarten erwerben möchte.

Der FC Schalke 04 empfiehlt bei einer Kartenweitergabe an Unbekannte ein Übergabeprotokoll zu nutzen, am besten mit einer beidseitigen, aktuell gültigen Personalausweiskopie. Hierbei akzeptiert der neue Karteninhaber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zudem hast Du auch die Möglichkeit, die Tickets kostenfrei über die S04-App weiterzuleiten. Logge Dich dazu einfach mit dem Account, mit dem Du die Tickets gekauft hast, in die Schalke 04 App ein. Dort öffnest Du zunächst den Menüpunkt „Tickets“ und anschließend die entsprechende Eintrittskarte. Unter dem Ticket findest Du die Auswahl „Ticket teilen“, wo Du lediglich die E-Mail-Adresse des neuen Besitzers einträgst. Wichtig ist hierbei nur, dass die Person ebenfalls über einen S04-Account sowie die S04-App verfügt.

Für Fragen, Hinweise oder Vorschläge steht das Team der Ticketkontrolle gerne unter agb@schalke04.de zur Verfügung.

Sollten Fans Tickets zu überhöhten Preisen erworben haben, können sie sich gerne mit entsprechenden Kaufbelegen unter agb@schalke04.de melden, damit der Verein gegen den Verkäufer vorgehen kann. Dies ist auch im Nachgang einer Partie noch möglich.